Rechts- und volkskundliche Denkmäler aus dem Neuwieder Becken
Von Josef Röder

Projektstudie Keltendorf Wingarden
Vorzeitforschung, Heimaterkundung, Megalithzeit, Sagen, Legenden, Geschichten, Rheinische Mythologie












1. Die Drei Tonnen



















Abb. 1 - Ersatzfoto gesucht


















Die Drei Tonnen, ein großer Erdhügel (Abb. 1) 5, waren die Gerichtsstätte eines Hochgerichtsbezirkes, der die drei Dörfer Lehmen, Dieblich und Lonnig umfaßte. Sie legen südlich der alten Höhenstraße Koblenz - Kaisersesch - (-Trier), etwa 17 Landstraßenkilometer von Koblenz entfernt, an der Nordostecke der Gemarkung Lonnig (Kr. Mayen) und nahe der Grenze der Gemarkungen Ochtendung (Kr. Mayen) und Kobern (Landkr. Koblenz). Die Höhe ist als Dreitonnenkuppe sowie der Hügel selbst auf dem Meßtischblatt (Bassenheim 3269) eingezeichnet. Die heutige Straße selbst setzt eine gesichert römische fort. 6. Die Höhe gestattet einen weiten Rundblick über das Maifeld, zum Hunsrück, über die große Pellenz hin zu den Laacher-See-Bergen und zu den Höhen des Westerwaldes. Der größte Durchmesser des Hügels im verschliffenen Zustande beträgt über 40 m, die höchste Höhe über der Umgebung wohl gegen 4 m. Der Hügel fällt durch seine eigenartige bohnenförmige Gestalt auf.

Von einigen Leuten aus umgebenden Dörfern enthielt ich die Angabe, daß früher drei deutlich sichtbare Hügel dort gelegen hätten, von denen zwei dem Ackerbau (einer behauptete Straßenbau) Ende des vorigen Jahrhunderts zum Opfer gefallen seien. Mehrere erneute Ortsbesichtigungen mit verschiedenen Gewährsmännern stellen diese Aussage in ein anderes Licht. Früher, d. h. vor der Jahrhundertwende, soll der Hügel drei einzelne deutlich wahrnehmbare Kuppen besessen haben, die aber dann durch den Ackerbau - bis dahin blieb der Hügel unbebaut - verschleift wurden. Der Eigentümer des Feldes selbst erzählte mir, daß er durch besonders tiefes Pflügen die drei für die Bearbeitung des Feldes hinderlichen Kuppen so weit wie möglich auseinandergezogen habe. Eine genaue Beobachtung zeigt aber selbst heute noch leiche Einsattlungen zwischen den drei Kuppen. Wir haben also, und die eigentümliche Form des Hügels spricht dafür, noch alle drei Tonnen vor uns.

Fraglos weist die Gestalt der Drei Tonnen auf Grabhügel hin, fraglich bleibt nur ihre zeitliche Ansetzung, aber auch hier haben wir einige Anhaltspunkte. Die Grabhügelsitte besitzt im Neuwieder Becken eine lange Tradition und zwar von der Bronzezeit bis in die römische Zeit.

Die von Süden hier in das Neuwieder Becken einrückende Urnenfelder (Hallstatt A) - Kultur hat zweifellos auch hier ihre bezeichnenden Urnenflachgräber besessen, doch setzt sich gegen Ende der Urnenfelderzeit, vor allem aber in der Hunsrück-Eifel-Kultur, deren jüngerer Abschnitt mit der keltischen Latène-Kultur parallel geht, die Hügelsitte wieder stärker durch, wobei bezeichnende Elemente des vorurnenfelderzeitlichen Grabbaus wieder in Erscheinung treten und sich bis in die römische Zeit hinein erhalten. 7 Zur fränkischen Zeit ist die Hügelsitte völlig erloschen. Die römerzeitlichen Grabhügel 8 der Rheinprovinz, die nur eine Provinz eines großen Hügelgräbergebietes Belgiens bilden, liegen nun gerade in solchen Gebieten, in denen man schon immer mit einem starken eigenständigen Weiterleben nichtrömischer Bevölkerungsteile rechnete. In der jüngeren Hunsrück-Eifel-Kultur 9 treten uns dann auch besonders mächtige Grabhügel entgegen. Die gern gebrauchte Bezeichnung Fürstenhügel wird das Richtige treffen, wie ja diese Zeit wohl eine ausgesprochen herrschaftliche Organisation kannte. Die Hügel umfassen im allgemeinen nur ein Grab. Seltener kommt es vor, daß zwei Hügel aneinandergeschüttet sind, so in dem Hügelgräberfeld im Bassenheimer Wald. 10 Der Doppelhügel enthält dann zwei Gräber. In der römischen Zeit, speziell in Belgien, treffen wir auf merkwürdige Dreiergruppen, wobei drei einzelne Hügel dicht beieinander liegen. 11 Dort stoßen wir sogar bei Vorsen in Limburg auf die Bezeichnung „Drij Tommen“. 12 Einer ähnlichen Gruppe von drei mächtigen Hügeln begegnen wir schließlich im germanischen Norden in den Königshügeln von Gamla Uppsala, unter denen der Großvater, der Vater und der Sohn des Königs Ottar liegen, 13 und möglicherweise bergen auch die belgischen Dreiergruppen solche Geschlechterfolgen. Das gleiche möchte ich für die Drei Tonnen annehmen.

Ungleich häufiger als solche innerlich zusammengehörige Hügelgruppen oder gar die aneinandergeschütteten Hügel sind jedoch Nachbestattungen in solchen. Vielfach - besonders wenn der zeitliche Abstand zwischen der primären und der Nachbestattung sehr groß ist - mag eine innerliche Beziehung verwandtschaftlicher Art zwischen dem Bestatteten völlig entfallen. Spätere suchten auf diese bequeme Weise eine monumentale Grabstätte für einen Toten zu gewinnen. Andererseits mögen auch Hörige oder Sklaven im Grabhügel des Herrn beigesetzt worden sein, oder ein Ärmerer hoffte, auf diese Weise auch des Jenseitsloses der Vornehmen kraft dessen eigener Verdienste oder des für ihn veranstalteten Totenfestes teilhaftig zu werden. In den meisten Fällen werden aber doch verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den einzelnen Toten bestanden haben, und der nachbestattete Tote wurde wieder in Verbindung zu den verstorbenen Verwandten oder Vorfahren gesetzt, wobei der Gedanke, an dessen Jenseitslos teilnehmen zu können, wohl in allen Fällen mitsprach. Im Gegensatz zu unseren Einzelgrabhügeln waren die Hügel der nordischen Bronzezeit 14 aber auch manche Hallstattgrabhügel Süddeutschlands von vornherein als Sippengräber gedacht. Diese allgemeinen Erwägungen über Nachbestattungen werden uns im Falle des Galgenhügels von Hambuch unten noch weiterhin interessieren.

Nach den Beschreibungen und auch nach dem heutigen Zustand der drei Tonnen zu urteilen, müssen diese einst rechts steil geböscht gewesen sein, was als ein Kennzeichen römerzeitlicher Grabhügel gilt. 15 Bei einer Begehung im Winter 1941 fand ich kleine Fetzen zeitlich nicht näher bestimmbarer römischer Tonware. Hier kann erst eine Grabung Klarheit schaffen.

Etwa 1 km nordwestlich von der Dreitonnenkuppe trat bei km 33,5 der Reichsautobahn Koblenz - Trier eine Siedlung der jüngeren Hunsrück-Eifel-Kultur mit einer Anzahl rechteckiger Pfostenhütten und Gruben zutage. 16 Doch ist die Entdeckung dieser Siedlung zufällig im Zuge des Baues der Autobahn erfolgt - andere Siedlungen dieser zeit aus der Umgebung kennen wir vorläufig noch nicht -, sodaß man den Gedanken einer Zusammengehörigkeit der Grabhügel und der Siedlung wohl erwägen, aber nicht bekräftigen kann.

Römische Siedlungsreste treten nördlich Höhe 284,7 etwa 500 m südlich der Sürzerhöfe und etwa 1,5 km östlich der Dreitonnenkuppe zutage, ein frührömischer Friedhof nordwestlich Lonnig 17 (bei Höhe 254,5), ein römischer Sarkophag bei km 33,2 der Reichsautobahn in Gemarkung Ochtendung. 18 Ein weiterer vermutlich römerzeitlicher Grabhügel liegt an der gleichen Straße wie die Dreitonnen und etwa 1250 m entfernt bei dem Karmelenbergerhof.

Auch der Name der Drei Tonnen weist auf Grabhügel hin. Wortzusammensetzungen mit Tonne, Tomme oder ähnliche Formen lassen ganz allgemein auf Grabhügel schließen. Von den Drei Tonnen hat man einen prächtigen Fernblick. Auf den Höhen über Waldesch im Hunsrück sieht man eine große Baumgruppe, die um und auf einen mächtigen Grabhügel von 12 m Höhe steht, der den Namen „Bruder Tönnes-Hügel“ führt. 19 In der Gemarkung Kobern, von den Drei Tonnen nur 2 km entfernt und von da aus gut sichtbar liegt ein vorgeschichtlicher Grabhügel, der sog. „Tönnchen-Kopf“. 20 Im Norden der Gemarkung Irlich (Kr. Neuwied) führt ein Weg, der ein vorgeschichtliches Gräberfeld durchschneidet, den Namen „Tonnenweg“. Ein römischer Riesenhügel bei Strotzbüsch (Kr. Daun) heißt „Strotzbüscher Tumen“, ein anderer römischer Grabhügel bei Driesch (Kr. Kochem) der „Kleine Tumen“, und bei Niederscheidweiler trägt eine Flur in der sich früher Grabhügel befanden, den Namen „Tumen“ oder „Thommen-Kästgen“, und schließlich gibt es im Landkreis Trier bzw. Kr. St. Vith sogar Dörfer mit Namen Thommen, in deren Gemarkung Grabhügel liegen. 21 Die Belege ließen sich noch vermehren. J. Steinhausen 22 dachte an eine Namensableitung von Tumulus oder Tumba. Im Jahre 1412 werden die Dreitonnen Tombe, 1545 Tumb genannt, was m. E. sehr für die Annahme von Steinhausen spricht. 23















Abb. 2 - Ersatzfoto gesucht













Unmittelbar an der Straße steht heute ein rund 2 m hoher grob vierseitig zugehauener Basaltpfeiler, der zwar Spuren modernen Absprengungen trägt, 24 die aber doch die ursprüngliche Gestalt nur wenig verändert haben. (Abb. 2). Als oberen Abschluß zeigt der Stein die Gestalt einer flachen vierseitigen Pyramide. Der Stein hat seinen Schwerpunkt ziemlich weit unten und scheint soweit die heutige Aufstellung dies erkennen läßt, nicht in einer Grube zu stehen, sondern auf seiner flachen Unterseite freistehend zu ruhen, repräsentiert also den Typ des „Menhir self-standing“ wie B. Le Pontois 25 ihn definiert. Vor der Jahrhundertwende stand der Stein noch direkt am Fuße des Hügels und muß sich früher auf dem Hügel befunden haben, und zwar zusammen mit zwei kleineren aber ähnlichen Steinen. Ein heute 72jähriger Gewährsmann für diese Angaben, der als Knecht auf dem Hofe, zu dessen Landbesitz auch die Drei Tonnen gehören, kurz vor der Jahrhundertwende arbeitete, will dies von einem damals schon alten Mitknecht erfahren haben. In der Eiflia Illustrata von Schannat und Bärsch 26 wird ausdrücklich erwähnt, daß auf jedem der drei Hügel ursprünglich ein Stein stand, eine Angabe, die wohl auf Autopsie beruht. Somit stand auf jedem der drei aneinandergeschütteten Hügel ein Menhir, ein Grabpfeiler, wie sie sich aus Holz und Stein bei zahlreichen vor- ja noch frühgeschichtlichen Gräbern im Rheinland bisher nachweisen ließen. 27

Auf Grund eines Weistums von 1624 könnte man annehmen, daß die drei Steine eine Zeitlang in Lonnig vor dem Backhause lagen, doch ist dies nicht gut möglich, da diese drei Steine dort sich noch bis zum Abbruch des alten Backhauses in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts befanden. Sie lagen in einer Reihe, waren jeder etwa 1 m lang und gegen 0,60 m breit und tief, und jeder soll eine „Inschrift“ getragen haben. Die alten Männer pflegten sich dort an Sonntagnachmittagen vor den zu dieser Zeit üblichen Bekanntmachungen einzufinden und sich zu besprechen. Der Ortsvorsteher stand aber bei den Bekanntmachungen anscheinend nicht auf den Steinen, wenigstens konnte ich nichts darüber in Erfahrung bringen. Wenn P. J. Seul 28 berichtet, daß 1820 die Steine vor dem Gemeindehaus (das Backhaus erfüllte diese Funktion) lagen und 1840 nur noch einer vorhanden gewesen sei, so widerspricht dies den bestimmten Angaben der Gewährsleute, die sogar noch die Größenverhältnisse anzugeben wußten. Vielleicht waren zu Seuls Zeit zwei Steine einmal vorübergehend entfernt und sind nachträglich wieder ersetzt worden, oder seine Informationen sind unrichtig. Der Bericht der Eiflia Illustrata wiederholt, was diese Steine angeht, nur die Angaben Seuls und beruhte sicherlich nicht auf eingehenden eigenen Erkundigungen der Verfasser. Aus der Tatsache, daß gleichzeitig drei Steine vor dem Backhaus in Lonnig lagen und drei Steine sich auf den Drei Tonnen befanden, folgt, daß es sich nicht um die gleichen Steine handeln kann. Dafür spricht außerdem die Verschiedenheit der Gestalt.

Über die Drei Tonnen besitzen wir eine ganze Reihe historischer Nachrichten. Wegen der Namensableitung fasse ich die einzelnen Urkunden kurz zusammen.

Im Jahre 1335 verkauft Graf Heinrich von Virneburg und seine Gemahlin Marie dem Erzbischof Baldewin von Trier seine Gerichte und Rechte „Zu Monster Meynefelt, zu Tumbe, Loniche, und uff Bouenheymer Berge29 und im gleichen Jahr bestätigt Graf Ruprecht von Virneburg den Verkauf seines Sohnes, wobei die Gerichte fast gleichlautend mit „Monster in Meynevelt, zu Tumbe, Lunniche und uff Buvenheimer Berge“ aufgezählt werden. 30

Aus dem Jahre 1352 existiert die Urkunde über die in Aussicht genommene Einlösung der Pellenz von Seiten der Gräfin Marie von Kleve, Witwe von Virneburg, in der allerdings unser Gericht nicht aufgeführt wird. 31 Auch in dem Vertrag zwischen dem Erzbischof Boemund und dem Grafen Gerhard von Virneburg von 1355 über die nach Verlauf von acht Jahren zu erlassende Entscheidung wegen der letzten Ansprüche an der Pellenz wird unsere Stätte nicht genannt. 32 In einem Lehnsrevers des Grafen Gerhard von Virneburg gegen den Pfalzgrafen Rupprecht über die große und die kleine Pellenz und die dazu gehörenden Gerichten werden erwähnt: „... Bofenheimer Geriechte, Mendiger Geriechte, item daz Geriechte off der Tunnen ...33. 1372 stellte derselbe Gerhard von Virneburg einen Revers über die ihm vom Erzbischof Cuno von Trier wieder verkaufte Pellenz und die Gerichte: „Zu Munster, zu Tumme und uff Bouenheimer Berge ...“ aus 34 1374 verpfändete Graf Gerhard von Virneburg dem Erzbischof Cuno seine mit ihm gemeinschaftlichen Rechte und Gerichte: „Zu Munster Meynwvelt, Zu Tombe, zu Lonche, uff Bovenheimerberge“ erneut für 2000 Gulden 35. Im Jahre 1412 bekennt Erzbischof Wrner von Trier, daß Ruprecht von Virneburg die vom Grafen Gerhard seinem Erzstift verpfändeten Gerichte zu „Munster-Meynvelde, zu Tombe, zu Longhe und uff Boyuenheimer Berge“ mit 2000 Gulden eingelöst habe. 36 Bereits am 29. Mai 1413 versetzten Graf Ruprecht und seine Gemahlin Agnes von Solm erneut für 2500 Gulden auf ihre Lebenszeit ihr Teil der Pellenzgerichte „... zu Monster Mayfeld, zu Tommen und uff Boyvenheimer Berge ...“. Die Einlösung muß nach wenigen Jahren erfolgt sein, denn 1419 verpfändet Graf Ruprecht neuerdings um 6000 Gulden die Gerichte „zu Munstermeynfelt, zu Thunne, zu Loynche und uff Bovenheimerberge“ an Erzbischof Otto von Trier. 37 Eine Einlösung ist nicht mehr erfolgt, und im Jahre 1545 stellt Kurfürst Friedrich von der Pfalz dem Erzbischof Johann Ludwig von Trier das Lehen Pellenz zurück mit den Gerichten „Zu Munster Meinfelt, Lonich, Tumb“, womit die Grafen von Virneburg bisher als Afterlehensträger belehnt gewesen waren. 38

Es würde falsch sein, aus der Tatsache, daß niemals in den Urkunden der Name Drei Tonnen vorkommt, diesen Namen für jung zu halten. Die Bezeichnung „Tommen“ (1413) ist sicher pluralisch zu nehmen.

Im Jahre 1488 werden im Weistum des Hochgerichtes zu Lonnig drei Steine und auch die drei Gerichtsorte erwähnt. Das Weistum fällt in eine Zeit, als das Gericht Trier schon völlig anheimgefallen war. Es wird deshalb auch nur der trierische Amtsmann des Oberamtes Münstermaifeld erwähnt.

Diss ist das Weystumb der dryer Heymburgen und Lantman der Durffer Lemen, Diebelich und Lonnich, welches geweist zu Lonnich uff Donrestagh na sant Apollonien im Jair do man schreiff eintausend vierhundert und achtzig acht Jair ... Zum ersten Weystumb weyst der Heymburger der vorg. dryer Dorffere des hohen Gerichts zu Lonnig mit dem Lantman, wan eyn Man uff den Leib gefangen wirdt und den Tod verwirket, und im Thorn so swach oder durch den Scharprichter gelembt wurde, so das er nit ghen kont oder mocht, so soll eyn Amptman zu Monster in tun fuhren und liefern zu Lonnich an die drye Stein. Item wan man denselben von dem Amptman an die drye Stein zu Lonnich geliebert, und nit furt ghen kan oder magh, so soll von den dryen Steinen der Dutscher Herrn Hoeff zu Lonnich in furters an das Gericht füren, es were Man oder Frauw, und so was man dazu Noit hatt soll derselbe Hoeff tun beifuren. Weissent dieselbe Heymburgen und Lantman das die zween obersten Hoeff zu Lonnich nemlich der Jungfrauwen Hoeff von Valender den Stall geben, und der Herrn Hoeff von Meyen das Rathd, und der Dutscher Herrn Hoeff sol in auch beifuren, desgleichen sollen die zween obersten Hoeff der Jungfrauwen Hoeff und der Herrn von Meyen Hoeff, ob eyns Galgen vonnoten wer, auch geben und der Dutscher Hoeff sol in auch beifuren. Item alle diejenigen die in dem Hohen Gericht von Lonnich gesessen sind in den vorg. dryen Dorffern Lemen Diebelich und Lonnich, die sich der Zimeraxen gebrauchen und Loen damit verdien dieselbige sollen den Galgen machen.39

Ein Gerichtsprotokoll von Lonnig aus dem Jahre 1604 befaßt sich ebenfalls mit den Gerichtssteinen. Anwesend waren die drei Bürgermeister von Lonnig, Lehmen und Dieblich.

„Vor dem Weysthumb die bürgermeister gefraget, wie mög sich mit der Session der Stein vor dem Backhaus, und dann auch mit der Weinmaas pflege zu verhalten, geandwortet:

  1. Der Erste Stein auf der rechter seythen gebühre den Von Lonnig zu besitzen und auch die Wein maas (oder) das Kopstück (?) weill daselbst kein Wein wachs.

  2. der 2. Stein danach den Lehmer, und die gantze Maas.

  3. der dritte Stein den Diewelicher und die halbe Wein maas.“

Es schließt sich das Weistum an, aus dem folgendes bemerkenswert ist.

Der „Gewaltbott“ kann Hochgericht halten, wann es ihm gefällt, anstelle des Kurfürsten von Trier. Der „Gewaltbott soll diesem Hochgericht bann und frieden thun“. Die Bürgermeister sollen was „rugbar“ ist, vorbringen. 40

Die Drei Tonnen haben als Richtstätte gedient. Dies wird durch die mündliche Überlieferung bestätigt, und heute noch erzählt man, daß dort die Geister des Hingerichteten umgingen, und ein Mann soll sich sogar gerühmt haben, nach einem Geist mit dem Gewehr geschossen zu haben. In den Virneburgischen Verpfändungsurkunden wird der Platz direkt als Gerichtsort angegeben. „Daz Gerichte off der Tunnen“ heißt es. Die Beifügung des Ortsnamens Lonnig verdeutlicht den Gerichtsbezirk nur. Lonnig ist nicht als selbständiger Gerichtsort zu nehmen. Das Weistum von 1488 zeigt, daß die drei Steine in Lonnig nur der Auslieferungsort für Verbrecher waren, und von den drei Steinen soll der „Dutscher Herrn Hoeff in (den Verbrecher) furters ans Gericht furen“, d. h. nach Münstermaifeld oder vielleicht auch noch auf die Drei Tonnen. Jedenfalls waren diese im hohen Mittelalter Gerichts- und Richtstätte zugleich.

Leider gibt dasselbe Weistum, das von den Pflichten der einzelnen bei der Galgenerstellung spricht, den Standort des Galgens nicht an. Das Gerichtsprotokoll von 1604 führt uns schon wieder veränderte Verhältnisse vor. Der „Gewaltbott“ hält Hochgericht in Lonnig, aber es wird nichts vorgebracht, so daß wir keinen Anhaltspunkt darüber haben, ob die schweren Fälle auch tatsächlich in Lonnig verhandelt wurden. Vermutlich wurden die Vergehen dort nur angezeigt.

Die drei Gerichtsorte gehören seit ihrem endgültigen Übergang an Kurtrier zum Amt Münstermaifeld. 41 Doch besaß das Gericht nach dem Feuerbuch von 1563 einen eigenen Waltboten 42. und das Weistum von 1604 zeigt, daß der alte Gerichtsbezirk noch weiter bestand und wenigstens eine Zeitlang vom Vogte des Amtes Kobern 43 gerichtlich mitversorgt wurde. Bei den Steinen vor dem Backhaus wurden zu Beginn des 17. Jahrhunderts wohl nur noch Vergehen angezeigt. Sie sind möglicherweise in Nachahmung der drei Menhire auf den Drei Tonne errichtet worden. Die Gerichtsverhandlungen waren längst in die Amtssitze nach Münstermaifeld bzw. Kobern verlegt worden. Die Drei Tonnen dienten wohl nur noch als Galgenplatz, obgleich wir auch darüber keine Akten besitzen.













2. Bubenheimer Berg - S. 167
















Zum Scanwork - Juli/August 2004 Wisoveg.de, Wingarden.de















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