Rechts- und volkskundliche Denkmäler aus dem Neuwieder Becken
Von Josef Röder

Projektstudie Keltendorf Wingarden
Vorzeitforschung, Heimaterkundung, Megalithzeit, Sagen, Legenden, Geschichten, Rheinische Mythologie












III. Der Galgenberg von Hambuch (Kr. Kochem)















Das Gericht auf den Drei Tonnen und wahrscheinlich auch auf dem Bubenheimer Berg ist durch spätvorgeschichtliche oder römerzeitliche Grabhügel bezeichnet. Daß diese Verbindung nicht einmalig ist, zeigt der Galgenberg von Hambuch, eine weithin sichtbare, isoliert stehende Bergkuppe (Höhe 445,1 auf Mbl. Kaifenheim 3318), die von einem großen Grabhügel von etwa 20 m Durchmesser, dem schönsten vorgeschichtlichen Denkmal im Kreise Kochem, bekrönt wurde. Auf der Höhe soll einst, wie auch der Name schon sagt, der Galgen gestanden haben.

Das Dorf und Gericht Hambach war gemeinschaftlich zwischen dem Kurfürsten von Trier, dem Kurfürsten von Köln und dem Grafen von der Leyen. Für die höhere Jurisdiction wurde alljährlich am 23. Juni ein Dingtag durch die Beamten der drei Herren gehalten. Im 16. Jahrhundert gehörte der Ort zum Hochgericht Klotten. 56 Ob der Galgen nun zum Gericht Hambuch oder auch zu Klotten gehörte, kann ich nicht entscheiden.

Der Hügel wurde im Jahre 1941 durch den Einbau eines Wasserbassins zerstört, ohne daß die zuständige Stelle, das Landesmuseum Bonn, davon benachrichtigt worden wäre. Immerhin gelang es Herrn Lehrer Fröhlich in Karden, die Funde zu bergen, und der Vorarbeiter des Landesmuseums, J. Krämer, konnte an Ort und Stelle noch rechtzeitig ergänzende Beobachtungen und Nachrichten sammeln, die die Lage der einzelnen Fundstücke im Hügel sicherten und eine Fundskizze wiederzugeben erlauben.

Etwa in der Mitte des Hügels fand sich auf dem gewachsenen Boden ein Skelett angeblich ohne Beigaben. Wahrscheinlich gehören jedoch die Scherben, die ostwärts davon lagen, zu der Bestattung. Die Zusammensetzung der Scherben ergab eine 65 cm hohe Tonflasche 56a der jüngeren Hunsrück-Eifel-Kultur sowie zwei Schalen der gleichen Zeitstellung von 18,5 und 19,5 cm Mündungsdurchmesser, wovon die eine Ringstempelverzierung auf der Innenseite und der Bodendelle trägt. Scherben weiterer Gefäße ließen sich nicht mehr zusammensetzen. Daneben wurden noch Reste weiterer Schalen und Eisenteile geborgen. Ferner barg der Hügel eine frührömische Glasamphore von 27 cm Höhe mit Deckel, die Leichenbrand sowie in diesem eine stempelfrische Münze des Titus enthielt. Die Urne soll in einer Steinpackung gestanden haben. 57 Wir haben es hier mit einer römerzeitlichen Nachbestattung in einem Grabhügel der Latènezeit zu tun. Über solche Nachbestattungen vgl. das oben Mitgeteilte. Der Charakter der Brandstelle am Rande des Hügels konnte nicht näher geklärt werden.













1. Außerrheinische Parallelfälle - S. 170















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