Rechts- und volkskundliche Denkmäler aus dem Neuwieder Becken
Von Josef Röder

Projektstudie Keltendorf Wingarden
Vorzeitforschung, Heimaterkundung, Megalithzeit, Sagen, Legenden, Geschichten, Rheinische Mythologie












IV. Dörfliche Fest- und Versammlungsplätze















Fast jedes Dorf hatte früher seinen Dorfbaum, meist eine Linde, um den zur Feier der Maifeste - sofern nicht ein eigener Maibaum zu diesem Zweck errichtet wurde - zur Kirmes und bei sonstiger Gelegenheit getanzt wurde, wo man an den Sommerabenden saß und sich besprach. Diese Stätten waren so recht der Mittelpunkt des Dorfes. Wenn wir auch sicher nicht jede alte Linde als Gerichtswahrzeichen ansprechen wollen, so besaß der Dorfbaum und der Dorfplatz doch in früherer Zeit rechtliche Bedeutung, als hier die Ortsgerichte tagten, Bekanntmachungen verlesen wurden oder das Halseisen sich hier befand. Und es nimmt denn auch nicht wunder, wenn auch einzelne Gerichte mit erweiterter Zuständigkeit ganz in den Formen der Dorfsgerichtsplätze gehalten sind, etwa Feldkirchen. So gehen die einfachen Dort- und dörflichen Festplätze in Gerichtsdenkmäler über, und wenn ich die Linde von Metternich und die Eiche von Wolken bereits oben besprochen habe, so deshalb, weil die Erinnerung an die Gerichtsbedeutung sich bei ihnen erhalten hat. Prinzipiell sind sie von den hier zu behandelnden Denkmälern nicht zu scheiden. Vielfach war die Linde mit einer kreisrunden Mauer, sei es direkt an ihrem Fuß, sei es in weiterem Abstand, umgeben. In letzterem Falle umschloß die Mauer einen größeren umfriedeten Raum direkt unter und um den Baum. Steinerne Tische oder Bänke konnten die Herrichtung des Platzes noch vervollständigen. Als besterhaltene Stätte hat in unserem Gebiet immer noch Feldkirchen zu gelten. Ein gewisses Gegenstück bildete der Dorfplatz in Nauheim (Kr. Mayen), der eine alte Linde trug, die mit einer Steinmauer umgeben war, leider aber nicht mehr erhalten ist. Dort wurden auch die Bekanntmachungen verlesen.

Eine Steinsetzung direkt in den Fuß des Baumes weist die Dorflinde von Obermendig auf. Sie diente als Sitzplatz zu geselligem Beisammensein und bei der Kirmes, und im Mai wurde um den Baum getanzt. Auch die Bekanntmachungen wurden hier verlesen.













Hüttesbäumche und Goloring - S. 179













Zum Scanwork - Juli/August 2004 Wisoveg.de, Wingarden.de















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